
„Ich will heute keine Zähne putzen!“ Kommt Ihnen das bekannt vor? Viele Eltern haben ihre liebe Mühe, den Nachwuchs jeden Tag aufs Neue zum Zähneputzen zu bewegen. Hier sind Geduld, Vorbild sein und kindgerechte Ideen gefragt. Bei uns finden Sie Tipps und Tricks für die richtige Zahnpflege Ihrer Kinder.

Die Expertin zum Thema
Dr. med.dent. Heike Scholtes
Chefärztin
AOK-Zahnklinik
Wenn sich der Nachwuchs dem Putzen verweigert und die Zähne zusammenbeißt, ist Ihre Kreativität gefragt. Wichtig ist, dass Sie dabei positiv bleiben. Drohen Sie Ihrem Kind nicht mit Zahnarzt oder Schmerzen. Denken Sie sich stattdessen ein Belohnungssystem aus: Zum Beispiel, dass Ihr Kind am Ende der Woche etwas Schönes erwarten kann, wenn es hinter jedem Mal Zähneputzen einen Haken gemacht hat.
AOK-Zahnärztin Heike Scholtes hat ein paar Tricks für Sie zusammengetragen, wie Sie Ihren Nachwuchs außerdem zum Zähneputzen bekommen:
- Halten Sie die Routine ein.
- Lassen Sie Ihr Kind sitzen. Es kann nicht drei Minuten lang ruhig stehen.
- Seien Sie Vorbild und putzen Sie zur selben Zeit Ihre Zähne.
- Und lassen Sie auch mal Ihre Kinder bei sich nachputzen.
- Erzählen Sie Geschichten aus dem Alltag, ohne über das Zähneputzen zu sprechen. Oder denken Sie sich Geschichten aus, in denen Sie die Zähne personalisieren (z. B. „Deine Zähne rufen und wollen sauber geputzt werden.“).
- Sie können auch passende Musik oder Hörspiele abspielen. Oder Sie lassen das AOK-Drachenkind Jolinchen das richtige Zähneputzen erklären – im Video unter dem Beitrag.
- Manchmal wirkt eine neue Zahnbürste Wunder – zum Beispiel, wenn der Lieblings-Actionheld drauf ist. Lassen Sie Ihr Kind daher seine Zahnbürste selbst aussuchen.

Antwort auf Eltern-Fragen
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Zähneputzen mit Jolinchen
Regelmäßig Zähneputzen von Anfang an – das ist die wichtigste Voraussetzung für schöne und gesunde Zähne. Jolinchen, das Drachenkind von der AOK, zeigt Kindern, worauf es bei der Zahnpflege ankommt.
Ihnen hat das Video gefallen? Weitere Videos finden Sie im Youtube-Kanal der AOK Rheinland/Hamburg.
Letzte Änderung: 14.09.2020
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