
Kopfschmerzen, Fieber oder Husten – ein Medikament gegen die kleinen Alltagsbeschwerden nimmt jeder mal. Dass er dabei etwas falsch machen könnte, denkt kaum einer. Doch über Medikamente sind einige Märchen in Umlauf.
Irrtum Nummer 1: Günstige Präparate sind nicht so gut wie das Original.
Es gibt nur geringfügige Unterschiede in der Wirkung, wenn es sich um die gleiche Darreichungsform (Pille, Zäpfchen, Tablette, Saft etc.) handelt. Allerdings kann man zum Beispiel Retard-Kapseln nicht mit Tabletten vergleichen, sie wirken nach unterschiedlichen Zeiten. Im allgemeinen wirken Tabletten von unterschiedlichen Herstellern, die den gleichen Wirkstoff in der identischen Darreichungsform haben, auch gleich. Die Preisunterschiede gibt es, weil der Wirkstoff seit Jahren bekannt und erforscht ist. Die Hersteller von Nachahmer-Produkten haben also weniger Ausgaben bei der Entwicklung. Trotzdem unterliegen ihre Medikamente denselben strengen Zulassungsregeln wie jedes andere Medikament.

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Irrtum Nummer 2: Der Arzt darf nur rabattierte Arzneimittel verschreiben.
Nein, die Ärzte behalten weiterhin die so genannte Therapiefreiheit. Das bedeutet, dass sie alleine über die medizinische Notwendigkeit und den Einsatz von Medikamenten bestimmen. Wenn beispielsweise ein Patient ein Arzneimittel nicht so gut verträgt, kann der Arzt auf dem Rezept vermerken, dass er nur ein ganz bestimmtes Medikament bekommen soll. Die Ärzte sind aber per Gesetz zu einer wirtschaftlichen Verordnungsweise verpflichtet. Rabattverträge helfen ihnen dabei, das jeweils günstigste Medikament zu verschreiben. Deshalb hat jeder Arzt außerdem die Möglichkeit, statt eines bestimmten Präparats nur einen Wirkstoff auf das Rezept zu schreiben. Dann wählt der Apotheker ein günstiges Medikament aus, beziehungsweise gibt das entsprechende Rabatt-Arzneimittel ab.
So entsteht ein Medikament
Letzte Änderung: 13.04.2016
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