Krebsfrüherkennung: Welche Untersuchung wann sinnvoll ist

ArtikelLesezeit: 3:00 min.
Arzt und Patient im Gespräch

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Krebsfrüherkennung und Krebsvorsorge können helfen, Tumoren oder ihre Vorstufen zu entdecken, bevor Beschwerden auftreten. Welche Untersuchungen dir zustehen und warum bei Warnzeichen ein Arztbesuch wichtiger ist als der nächste Vorsorgetermin. 

Welche Krebsfrüherkennung steht dir zu?

Gesetzlich Versicherte können grundsätzlich Angebote zur Früherkennung von Brust-, Darm-, Haut-, Gebärmutterhals- und Prostatakrebs nutzen. Seit April 2026 gibt es zudem ein Lungenkrebs-Screening für aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher. Welche Untersuchung du nutzen kannst, hängt vor allem von Alter, Geschlecht und persönlichen Risiken ab.

KrebsartFür wenUntersuchungIntervall
HautkrebsFrauen und Männer ab 35 Jahren, Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg ab 18 JahrenHautkrebs-Screeningalle zwei Jahre
DarmkrebsFrauen und Männer ab 50 JahrenDarmspiegelung oder immunologischer Stuhltestzwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren oder Stuhltest alle zwei Jahre
BrustkrebsFrauen ab 30 JahrenKlinische Untersuchung der Brustjährlich
BrustkrebsFrauen von 50 bis 75 JahrenMammographie-Screeningalle zwei Jahre
GebärmutterhalskrebsFrauen ab 20 JahrenKlinische Untersuchung, Pap-Test oder HPV- und Pap-Testjährlich beziehungsweise ab 35 Jahren alle drei Jahre
ProstatakrebsMänner ab 45 JahrenKlinische Untersuchungjährlich
LungenkrebsAktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher von 50 bis 75 JahrenNiedrigdosis-Computertomographiejährlich bei unauffälligem Befund

Wie läuft das Hautkrebs-Screening ab?

Beim Hautkrebs-Screening untersucht eine entsprechend qualifizierte Ärztin oder ein entsprechend qualifizierter Arzt die gesamte Haut auf auffällige Veränderungen. Gesetzlich Versicherte können die Untersuchung ab 35 Jahren alle zwei Jahre nutzen, Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg bereits ab 18 Jahren. 

Ziel ist es, schwarzen und weißen Hautkrebs früh zu erkennen. Entdecken Ärztin oder Arzt eine verdächtige Veränderung, folgen weitere Untersuchungen oder eine Überweisung. Auffällige Muttermale oder Leberflecken lassen sich bei Bedarf entfernen und im Labor untersuchen.

Wichtig: Die Auflichtmikroskopie, auch Dermatoskopie genannt, gehört für alle über 18-jährigen Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg zum Screening; für über 35-jährige Versicherte anderer Krankenkassen ist sie bei medizinischem Verdacht ebenfalls Teil der notwendigen Diagnostik. Bist du jünger als 35, erkundige dich am besten vor der Untersuchung bei deiner Krankenkasse, ob sie die Auflichtmikroskopie für dich bezahlt.

Welche Untersuchung hilft bei Darmkrebs?

Mit einer Darmspiegelung, medizinisch Koloskopie, können Ärztinnen und Ärzte Vorstufen von Darmkrebs erkennen und entfernen. Die Untersuchung ist deshalb nicht nur Früherkennung, sondern kann Darmkrebs auch vorbeugen. Dabei führt die Ärztin oder der Arzt einen biegsamen Schlauch mit einer kleinen Kamera über den After in den Dickdarm ein. So lassen sich Polypen oder andere Veränderungen der Darmschleimhaut erkennen.

Viele Menschen erhalten vor einer Darmspiegelung ein Beruhigungs- oder Schlafmittel. Ob das bei dir sinnvoll ist, klärst du vorab mit der Praxis. Frauen und Männer können ab 50 Jahren zweimal eine Darmspiegelung im Abstand von zehn Jahren durchführen lassen.

Alternativ zur Koloskopie können Menschen ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen immunologischen Stuhltest auf nicht sichtbares Blut machen. Der Stuhltest kann Hinweise auf eine Blutung geben, entfernt aber keine Polypen. Ist der Test auffällig, soll im Regelfall eine Darmspiegelung zur weiteren Abklärung durchgeführt werden. 

Wer sich zehn Jahre nach der ersten Darmspiegelung gegen eine zweite entscheidet, kann stattdessen Stuhltests in Anspruch nehmen. Ab 50 Jahren besteht außerdem einmalig Anspruch auf eine ärztliche Beratung zur Darmkrebs-Früherkennung. Die Krankenkassen laden in der Regel mit 50 sowie erneut mit 55, 60 und 65 Jahren ein. Du kannst die Untersuchung auch ohne Einladung wahrnehmen.

Wie läuft die Früherkennung von Brustkrebs ab?

Frauen ab 30 Jahren können ihre Brust einmal jährlich in der gynäkologischen Praxis untersuchen lassen. Zwischen 50 und 75 Jahren ergänzt das Mammographie-Screening die Früherkennung alle zwei Jahre.

Bei der klinischen Untersuchung tastet die Gynäkologin oder der Gynäkologe die Brust und die Lymphknoten ab. Beim Mammographie-Screening entstehen mit einem Röntgengerät Aufnahmen der Brust. Spezialisierte Ärztinnen und Ärzte beurteilen die Bilder und können auffällige Veränderungen des Gewebes erkennen.

Eine regelmäßige Selbstuntersuchung der Brust ist sinnvoll, ersetzt jedoch keine ärztliche Früherkennung und kein Mammographie-Screening. Tastbare Knoten, Einziehungen der Haut, Veränderungen der Brustwarze oder ungewöhnlicher Flüssigkeitsaustritt sollten gynäkologisch abgeklärt werden.

Wie funktioniert die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs?

Frauen ab 20 Jahren haben Anspruch auf die gesetzliche Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Dazu gehört eine klinische gynäkologische Untersuchung. Frauen von 20 bis 34 Jahren können darüber hinaus einmal jährlich einen Pap-Abstrich durchführen lassen. Dabei entnimmt die gynäkologische Praxis Zellen vom Gebärmutterhals und untersucht sie auf Veränderungen.

Ab 35 Jahren umfasst die reguläre Früherkennung alle drei Jahre einen HPV-Test und einen Pap-Abstrich. Diese Kombinationsuntersuchung wird auch Ko-Testung genannt.

Die gesetzlichen Krankenkassen informieren Frauen zwischen 20 und 65 Jahren regelmäßig über das Angebot. Die Untersuchung kann auch nach dem 65. Geburtstag innerhalb der vorgesehenen Abstände wahrgenommen werden. Ein auffälliger Befund bedeutet nicht automatisch Krebs. Je nach Ergebnis können weitere Abstriche, ein HPV-Test oder eine Spiegelung des Gebärmutterhalses folgen.

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Was gehört zur Prostatakrebs-Früherkennung?

Männer ab 45 Jahren können einmal jährlich eine spezielle Untersuchung zur Früherkennung von Prostatakrebs in Anspruch nehmen. Die Ärztin oder der Arzt tastet dabei die Prostata über den Enddarm ab. Zur Untersuchung gehören außerdem das äußere Genital und die Leistenlymphknoten.

Der PSA-Test gehört nicht zur gesetzlichen Früherkennung. Er kann im Einzelfall nach ärztlicher Beratung sinnvoll sein. Ein erhöhter PSA-Wert kann jedoch auch andere Ursachen haben und weitere Untersuchungen auslösen. Deshalb sollten Nutzen und mögliche Nachteile, etwa falsche Alarme oder Überdiagnosen, vorab im ärztlichen Gespräch abgewogen werden.

Für wen kommt das Lungenkrebs-Screening in Frage?

Seit April 2026 können aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher ein Lungenkrebs-Screening nutzen. Es richtet sich an gesetzlich Versicherte von 50 bis 75 Jahren, die mindestens 25 Jahre lang stark geraucht haben und mindestens 15 Packungsjahre erreichen. Rauchpausen dürfen in diesem Zeitraum maximal 10 Jahre lang gedauert haben. Ein Packungsjahr entspricht dem Rauchen von einer Packung mit 20 Zigaretten täglich über ein Jahr. 

Die Untersuchung erfolgt mit einer Niedrigdosis-Computertomographie der Lunge. Sie soll Lungenkrebs in einem frühen Stadium erkennen. Bei einem unauffälligen Befund besteht nach zwölf Monaten erneut Anspruch auf die Untersuchung. Ob du die Voraussetzungen erfüllst und ob die Untersuchung für dich infrage kommt, klärst du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.

Das Screening ersetzt keinen Rauchstopp. Wer mit dem Rauchen aufhört, senkt das Risiko für Lungenkrebs und viele weitere Erkrankungen deutlich.

Welche Vorteile und Grenzen hat Krebsfrüherkennung?

Krebsfrüherkennung kann Tumoren und Vorstufen entdecken, bevor Beschwerden auftreten. Kleine und örtlich begrenzte Tumoren lassen sich häufig besser behandeln als große oder bereits gestreute Tumoren. Bei der Darmspiegelung können Ärztinnen und Ärzte zudem Polypen entfernen und damit Darmkrebs in vielen Fällen verhindern.

Kein Screening bietet jedoch absolute Sicherheit. Untersuchungen können einen Verdacht anzeigen, obwohl keine Krebserkrankung vorliegt. Sie können einen Tumor auch übersehen. Außerdem finden Ärztinnen und Ärzte manchmal Veränderungen, die möglicherweise nie Beschwerden verursacht hätten. Diese Überdiagnosen können weitere Untersuchungen oder Behandlungen nach sich ziehen. Eine ärztliche Beratung hilft dir, Nutzen und mögliche Nachteile für deine persönliche Situation abzuwägen.

Wann solltest du Beschwerden ärztlich abklären lassen?

Früherkennungsprogramme richten sich vor allem an Menschen ohne Beschwerden. Wenn du neue oder anhaltende Veränderungen bemerkst, wartest du besser nicht auf den nächsten Vorsorgetermin, sondern lässt sie zeitnah ärztlich abklären.

Das gilt zum Beispiel bei einem neu tastbaren Knoten, Blut im Stuhl oder Urin, bei ungewöhnlichen Blutungen, einer auffälligen Veränderung von Muttermalen, anhaltendem Husten, ungeklärtem Gewichtsverlust oder dauerhaft bestehenden Schmerzen. Auch eine unauffällige Früherkennungsuntersuchung ersetzt keine Abklärung bei Beschwerden.

Was gilt bei Krebsfällen in der Familie?

Nicht alle Risikofaktoren für Krebserkrankungen lassen sich ausschließen. Bei einigen Krebsarten kann eine erbliche Veranlagung das Risiko deutlich erhöhen. Das gilt zum Beispiel für bestimmte Formen von Brust- und Eierstockkrebs sowie Darmkrebs.

Treten in einer Familie Krebserkrankungen gehäuft oder bereits in jungem Alter auf, solltest du deine Familiengeschichte in der Hausarztpraxis, der gynäkologischen Praxis oder einer fachärztlichen Praxis ansprechen. Dort lässt sich klären, ob eine humangenetische Beratung oder eine Vorstellung in einem spezialisierten Zentrum sinnvoll ist. Für Menschen mit erhöhtem Risiko gelten häufig individuelle Empfehlungen, die vom gesetzlichen Standardprogramm abweichen können.

FAQ

Welche Krebsfrüherkennung steht mir ab 50 Jahren zu?

Ab 50 Jahren kannst du die Darmkrebs-Früherkennung nutzen. Du kannst zwischen einer Darmspiegelung und einem immunologischen Stuhltest wählen. Frauen zwischen 50 und 75 Jahren haben außerdem Anspruch auf das Mammographie-Screening alle zwei Jahre. Aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher von 50 bis 75 Jahren können die Voraussetzungen für das Lungenkrebs-Screening prüfen lassen.

Muss ich zur Krebsfrüherkennung, wenn ich keine Beschwerden habe?

Nein. Die Teilnahme ist freiwillig. Krebsfrüherkennung kann Tumoren oder Vorstufen früh entdecken, hat aber auch Grenzen. Lass dich in der Praxis zu Nutzen, möglichen Nachteilen und deinem persönlichen Risiko beraten. Bei Beschwerden gilt: Warte nicht auf die nächste Früherkennungsuntersuchung, sondern lass sie zeitnah ärztlich abklären.

Was passiert, wenn ein Krebsfrüherkennungstest auffällig ist?

Ein auffälliges Ergebnis bedeutet nicht automatisch, dass du Krebs hast. Häufig sind weitere Untersuchungen nötig, um die Ursache zu klären. Das kann zum Beispiel eine Darmspiegelung nach einem auffälligen Stuhltest, eine zusätzliche Bildgebung oder eine Gewebeentnahme sein. Die behandelnde Praxis erklärt dir die nächsten Schritte.

Ersetzt die HPV-Impfung die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs?

Nein. Die HPV-Impfung schützt vor wichtigen Hochrisiko-Typen des Humanen Papillomvirus und senkt damit das Risiko für Gebärmutterhalskrebs. Sie ersetzt die Früherkennung jedoch nicht. Auch geimpfte Frauen sollten die vorgesehenen Pap- und HPV-Tests wahrnehmen.

Ist der PSA-Test Teil der gesetzlichen Prostatakrebs-Früherkennung?

Nein. Die gesetzliche Prostatakrebs-Früherkennung ab 45 Jahren umfasst eine klinische Untersuchung der Prostata, des äußeren Genitals und der Leistenlymphknoten. Der PSA-Test gehört nicht dazu. Er kann nach ärztlicher Beratung sinnvoll sein, bringt aber auch Risiken wie falsche Alarme und unnötige Folgeuntersuchungen mit sich.

Dieser Artikel ist kein Ersatz für eine ärztliche Beratung. Frage deine Ärztin, deinen Arzt oder die medizinischen Expertinnen und Experten von AOK-Clarimedis unter 0800 1 265 265.

Letzte Änderung: 05.10.2026

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