Die Augen sind verklebt, gerötet, geschwollen und jucken – das sind die typischen Symptome einer Bindehautentzündung, medizinisch Konjunktivitis genannt. Die Augenkrankheit kann Kinder, Jugendliche und Erwachsene treffen. Oft ist sie auch schmerzhaft. Wenn Bakterien oder Viren die Ursache sind, ist eine Binderhautentzündung sogar ansteckend. Deshalb ist es immer ratsam, damit zum Arzt zu gehen.
Die Ursachen für eine Bindehautentzündung sind vielfältig: So kann etwa eine allergische Reaktion, beispielsweise auf Pollen, das Gewebe im unteren und oberen Lid reizen. Aber auch Fremdkörper im Auge kommen als Auslöser in Frage, ebenso wie Dämpfe aus Lösungsmitteln oder Rauch. Und schließlich gibt es Fälle, in denen Bakterien und Viren die Krankheit auslösen. Dann ist besondere Vorsicht geboten: Da die Augen brennen und jucken, reiben Betroffene an ihnen. Auf diese Weise werden die Krankheitserreger häufig mit den Händen oder durch Tröpfcheninfektion weitergegeben.
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Die Behandlung einer Konjunktivitis richtet sich nach den Ursachen. Es gibt verschiedene Medikamente, die die Symptome lindern: Liegt die durch Bakterien verursachte Form vor, gehören zur Therapie Augensalben oder Augentropfen, die Antibiotika enthalten. Bei einer allergisch bedingten Entzündung der Bindehaut verschreibt der Arzt dagegen Augentropfen mit antiallergischen Inhaltsstoffen. Darüber hinaus sollten die Betroffenen versuchen, die Auslöser der Bindehautentzündung zu meiden – was allerdings im Alltag oder bei Heuschnupfen nicht immer einfach ist. Sind Viren die Auslöser der Krankheit, muss auf eine gründliche Handhygiene geachtet werden. Bei einer Herpesinfektion wird der Arzt ein differenziertes Vorgehen mit Ihnen besprechen. Ansonsten heilt eine virenbedingte Bindehautentzündung nach ein paar Wochen von selbst ab.
Da eine Bindehautentzündung ansteckend und auch Symptom einer anderen Krankheit sein kann, sollten Patienten auf jeden Fall zum Arzt gehen.
Diese drei Tipps helfen Ihnen außerdem, eine Ansteckung durch Bakterien oder Viren zu vermeiden:
Letzte Änderung: 04.08.2020
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