
Zu Hause den Blutdruck messen? Kein Problem – wenn Sie ein paar Dinge beachten. Mit unserer Anleitung und einem funktionierenden Blutdruckmessgerät ermitteln Sie Ihre Blutdruckwerte einfach und zuverlässig.
Regelmäßiges Blutdruckmessen ist sinnvoll und besonders wichtig für Menschen, die unter Bluthochdruck leiden. Wenn Sie die folgenden Tipps beachten, bekommen Sie zuverlässige Werte:
Die richtige Position
Die Position der Manschette ist beim Blutdruckmessen sehr wichtig. Für eine Messung am Oberarm legen Sie die Manschette zwei Finger breit oberhalb der Ellenbeuge an. Wenn Sie am Unterarm messen wollen, fühlen Sie zunächst an der Innenseite oberhalb des Handgelenks Ihren Puls und platzieren dann das Gerät genau an dieser Stelle.
Drei Minuten Ruhe
Anstrengung und Aufregung können den Blutdruck kurzfristig in die Höhe treiben. Daher sollten Sie vor der Blutdruckmessung immer auf eine Ruhephase von mindestens drei Minuten achten.
Der bessere Arm
Messen Sie beim ersten Mal den Blutdruck an beiden Armen. Für alle künftigen Messungen wählen Sie dann den Arm mit den höheren Werten. Sollte die Abweichung zwischen den beiden systolischen Blutdruckwerten mehr als 20 mmHg betragen, klären Sie dies bitte mit Ihrem Arzt ab. Genaue Informationen darüber, was Ihre Blutdruckwerte bedeuten, finden Sie auf der nächsten Seite.

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Mit Medikamenten warten
Messen Sie Ihren Blutdruck, bevor Sie Ihre morgendlichen blutdrucksenkenden Medikamente einnehmen. Sonst kann es zu falschen Ergebnissen kommen.
Auf Herzhöhe messen
Egal, ob Sie am Oberarm oder am Handgelenk messen: Damit ein verlässlicher Wert zustande kommt, muss sich die Manschette immer auf Höhe des Herzens befinden.
Auf Armfreiheit achten
Beim Blutdruckmessen muss das Blut im Arm frei zirkulieren können. Hochgeschobene Kleidung drückt es ab und verfälscht die Ergebnisse. Legen Sie deshalb langärmelige Kleidung vor dem Blutdruckmessen ab.
Nicht ablenken lassen
Sie mussten während der Blutdruckmessung lachen oder husten? Dann sind die Werte leider unbrauchbar. Messen Sie deshalb noch einmal.
Letzte Änderung: 11.11.2018
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