
Bei einem Herzinfarkt beginnt ein Wettlauf mit der Zeit. Je eher Hilfe kommt, desto größer ist die Chance, den Herzinfarkt unbeschadet zu überstehen. Deshalb ist es wichtig, einen Herzinfarkt zu erkennen.
Herzinfarkt – das sind die Symptome
Ein Herzinfarkt macht sich häufig durch folgende Anzeichen erkennbar:
- Schmerzen im Brustkorb, die in den linken Arm ausstrahlen
- Atemnot
- Todesangst
- Schwäche
- Schweißausbrüche
- Übelkeit
- Bei Frauen häufig Schmerzen im Oberbauch oder Rücken, Erbrechen
Aber zu oft bleibt der Notruf aus Angst vor einem Fehlalarm aus. Doch schnelle Hilfe rettet Leben. Darum sollten Sie beim geringsten Verdacht den Notruf 112 wählen.

AOK-Curaplan
Hilfe bei koronarer Herzkrankheit.
Erste Hilfe beim Herzinfarkt
- Alarmieren Sie sofort den Rettungsdienst.
- Beobachten Sie den Betroffenen genau und lassen Sie ihn nicht allein.
- Überprüfen Sie, ob er bei Bewusstsein ist. Setzen Atmung und Herzschlag aus, beginnen Sie sofort mit der Herzdruckmassage. Führen Sie diese unbedingt bis zum Eintreffen des Notarztes durch! Hören Sie keinesfalls vorher auf, auch wenn Sie keine Lebenszeichen bemerken. Eine Atemspende hingegen wird nur dann empfohlen, wenn Sie sich damit sehr sicher sind. Wichtiger ist die Herzdruckmassage. Im Blut ist meist noch genügend Sauerstoff, um die Organe zu versorgen, bis Rettungssanitäter eingetroffen sind.
- Ist der Betroffene bei Bewusstsein, lagern Sie ihn bequem mit erhöhtem Oberkörper, um das geschwächte Herz zu entlasten.
- Lockern Sie beengende Kleidung und vermeiden Sie Unruhe, Aufregung und Anstrengung. Wenn Sie selbst ruhig und besonnen bleiben, können Sie auch den Infarktpatienten besser beruhigen.
- Fahren Sie den Betroffenen nicht selbst zur Klinik und lassen Sie ihn auf keinen Fall laufen!
Erste Hilfe: Wiederbelebung
Keine Atmung, kein Herzschlag: Jetzt müssen Sie als Ersthelfer vollen Einsatz zeigen! Damit Sie in dieser Situation richtig reagieren und dem Opfer das Leben retten können, gibt Ihnen Notarzt Julian die wichtigsten Tipps.
Ihnen hat das Video gefallen? Weitere Videos finden Sie im Youtube-Kanal der AOK Rheinland/Hamburg.
Letzte Änderung: 13.11.2020
Einwilligungserklärung für die Nutzung der Social Media Plugins
Für die Nutzung von Social-Media Dienstangeboten diverser Unternehmen stellen wir Ihnen Social-Media-Plug-ins zur Verfügung. Diese werden in einem Zwei-Klick-Verfahren auf den Online-Angeboten der AOK eingebunden.
Die AOK erfasst selbst keinerlei personenbezogene Daten oder Informationen über deren Nutzung mittels der Social-Media-Plug-ins.
Über diese Plug-ins können jedoch Daten, auch personenbezogene Daten, an die US-amerikanischen Diensteanbieter gesendet und gegebenenfalls von diesen genutzt werden. Das hier eingesetzte Verfahren sorgt dafür, dass zunächst keine personenbezogenen Daten an die Anbieter der einzelnen Social-Media-Plug-ins weitergegeben werden, wenn Sie unser Online-Angebot nutzen. Erst wenn Sie eines der Social-Media-Plug-ins anklicken, können Daten an die Dienstanbieter übertragen und durch diese gespeichert bzw. verarbeitet werden.