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Eine Hornhautverkrümmung führt dazu, dass Betroffene nicht scharf sehen können. Meistens lässt sich der Sehfehler aber mit Brillen oder Kontaktlinsen ausgleichen.
Eine leichte Hornhautverkrümmung wird von den meisten Betroffenen gar nicht wahrgenommen. Ist sie jedoch stärker ausgeprägt, kommt es zu unscharfem Sehen in der Nähe und in der Ferne – auch Stabsichtigkeit oder Astigmatismus genannt.
Bei einer unregelmäßig gekrümmten Hornhaut können die ins Auge fallenden Lichtstrahlen gar nicht auf einem Punkt gebündelt werden. Sie werden abgelenkt, sodass ein Objekt nur verschwommen wahrgenommen wird.
Meist ist eine Hornhautverkrümmung veranlagungsbedingt. Wenn sie bereits im Kindesalter zu einer Einschränkung der Sehschärfe führt, sollte sie – wie Kurz- und Weitsichtigkeit auch – frühzeitig behandelt werden. Nur dann kann sich eine gute Sehschärfe entwickeln.
Der Augenarzt bestimmt die Ausprägung der Verkrümmung und untersucht, ob zusätzlich noch eine Kurz- oder Weitsichtigkeit besteht. Anschließend können eine Brille mit Zylindergläsern oder spezielle Kontaktlinsen die Fehlsichtigkeit beheben. Eine Hornhautverkrümmung kann unter Umständen auch mit einer Laser-OP korrigiert werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt den Eingriff nur in Ausnahmefällen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Brillen und Kontaktlinsen
Das zahlt die AOK.
Letzte Änderung: 28.08.2020
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