Mönchspfeffer (Vitex agnus-castus), auch Keuschlamm genannt, wird vor allem eingesetzt, um den weiblichen Hormonhaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Die Therapie kann beim prämenstruellen Syndrom (PMS), bei Zyklusstörungen oder bei unerfülltem Kinderwunsch sinnvoll sein.
Die fleischigen, rotschwarzen Früchte wurden als Gewürz und Anaphrodisiakum verwendet.
Mönche und Nonnen aßen die Früchte, die aussehen wie Pfeffer, um das Zölibat einzuhalten. So entstand der Name Mönchspfeffer. Um keusch zu bleiben, schlief man daher früher unter den Blättern oder schmückte sich mit den kleinen, violetten Blüten.
Tatsächlich steckt die Wirkung von Vitex agnus-castus in den Früchten. Darin befinden sich neben dem ätherischen Öl arzneilich wirksame sekundäre Pflanzenstoffe. Das Heilkraut ist ein bis zu fünf Meter hoher Strauch und gehört zu den Eisenkrautgewächsen (Verbenaceae). Seine Herkunft liegt im Mittelmeergebiet sowie im Südwesten Asiens und es wächst an Flussufern und in Küstennähe.
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Mönchspfeffer-Präparate gibt es als Tabletten oder Tropfen zu kaufen. Sie helfen bei der Behandlung von Frauenleiden, wie etwa bei Spannungsschmerz in den Brüsten, einer unregelmäßigen bis ausbleibenden Regelblutung sowie beim PMS. Darunter versteht man Beschwerden wie Unterleibsschmerzen oder depressive Verstimmungen, die vor der Regelblutung einsetzen. Auch Frauen, die einen unerfüllten Kinderwunsch haben oder sich in den Wechseljahren befinden, könnten von dem Heilkraut profitieren.
Zubereitungen aus Mönchspfefferfrüchten können regulierend in den weiblichen Hormonhaushalt eingreifen. Sie bewirken unter anderem, dass weniger Prolaktin freigesetzt wird. Das wirkt sich wiederum positiv auf den Östrogenspiegel aus. Da Prolaktin aber unter anderem die Milchbildung in der Brust anregt, ist Mönchspfeffer tabu während der Schwangerschaft und Stillzeit. Vorsicht ist ebenfalls geboten, wenn Frauen Neuroleptika oder Dopamin-Antagonisten einnehmen. In diesen Fällen kann es zu einer wechselseitigen Abschwächung der Wirkung kommen.
Letzte Änderung: 17.01.2019
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