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Eine Organspende entscheidet über Leben und Tod. Doch komme ich als Spender infrage? Wie beantrage ich einen Organspendeausweis? Und wie treffe ich die richtige Entscheidung? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Der Bedarf an Spenderorganen ist groß: Etwa 9.400 Patienten in Deutschland warten auf ein rettendes Organ – bei nicht einmal tausend Spendern im Jahr. Zwar steigt die Anzahl der Menschen mit Organspendeausweis, dennoch handelt es sich dabei immer noch um nur etwa 44 Prozent der Bevölkerung. Die Mehrheit der Deutschen steht der Organspende grundsätzlich positiv gegenüber, doch nur jeder Zweite fühlt sich ausreichend informiert. Deshalb ist es wichtig, sich ausführlich mit dem Thema – und gegebenenfalls auch mit seinen Ängsten – auseinanderzusetzen.
Welche Organe kann ich spenden?
Sie können Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm spenden. Aber auch Gewebe kann gespendet werden. Dabei handelt es sich um Horn- und Lederhaut der Augen, Herzklappen, Haut, Blutgefäße, Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe sowie Gewebe aus Bauchspeicheldrüse oder Leber. Anders als die Organe muss das Gewebe nicht direkt übertragen werden, sondern kann in Gewebebanken konserviert und zwischengelagert werden, bis ein passender Empfänger gefunden ist. Es wird zwischen der Lebendspende und der postmortalen Organspende unterschieden.
Ab welchem Alter kann ich Organe spenden?
Ab dem 16. Lebensjahr können Sie Ihren Willen zur Organspende mit einem Ausweis dokumentieren. Wer sich gegen eine Organentnahme ausspricht, kann dies schon ab dem 14. Lebensjahr tun. Minderjährige brauchen dafür nicht die Erlaubnis der Eltern.
Nach oben gibt es keine feststehende Altersgrenze. Wichtig ist allein der Zustand der Organe, der wiederum nicht nur vom Alter, sondern auch der Gesundheit der Person abhängt.
Muss ich mich vorab untersuchen lassen?
Für das Erstellen eines Organspendeausweises ist aber erst einmal keine medizinische Untersuchung notwendig. Schließlich kann sich der gesundheitliche Zustand eines Menschen im Lauf der Zeit ändern und entspricht dann nicht mehr dem zum Zeitpunkt der Unterschrift.
Im Todesfall überprüfen Mediziner den Zustand der Organe, sobald sich die Frage einer Organentnahme stellt. Keine Organentnahme ist möglich bei einer bestehenden Krebserkrankung oder bestimmten Infektionserkrankungen wie zum Beispiel einem positiven HIV-Befund.
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Lebendspende stattfinden?
Eine Lebendspende, bei der eine Niere oder ein Teil der Leber verpflanzt wird, kann nur unter Verwandten ersten und zweiten Grades (Eltern, Geschwister, Ehepartner) oder unter Menschen, die sich persönlich sehr nahestehen, erfolgen. Eine Gutachterkommission überprüft, ob die Spende freiwillig und ohne finanzielle Interessen erfolgt und ob das Operationsrisiko für den Spender vertretbar ist.
Nach dem Tod können Organe nur unter zwei Bedingungen entnommen werden:
Zwei Ärzte stellen den Hirntod des Spenders entsprechend den Richtlinien der Bundesärztekammer fest.
Der Betroffene hat seine Zustimmung schriftlich dokumentiert bzw. seine Angehörigen stimmen einer Organspende zu, weil sie annehmen, dass er ebenso entscheiden würde.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird der Verstorbene untersucht und die Deutsche Stiftung Organtransplantation übermittelt seine Daten an die gemeinnützige Institution Eurotransplant. Sie sucht dann nach einem geeigneten Empfänger auf der Warteliste und leitet die Vermittlung der gespendeten Organe ein. Es folgen die Organentnahme und der Transport ins Transplantationszentrum.
Wer kommt als Organspender infrage?
Tatsächlich kommen nur wenige Verstorbene als Organspender infrage. Die Gehirnfunktionen eines Menschen müssen erloschen sein (Hirntod-Diagnostik) bevor der Herzstillstand einsetzt. Nur dann kann das Herz-Kreislauf-System künstlich aufrechterhalten werden, was die Organspende erst ermöglicht.
Welches Gesetz regelt die Organspende in Deutschland?
Das Transplantationsgesetz regelt alle rechtlichen Voraussetzungen zur Organspende. Vielleicht haben Sie auch schon einmal von der ehemals geplanten Widerspruchslösung bei einer Organspende gehört. Das vom damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagene Gesetz wurde im Bundestag im Januar 2020 abgelehnt. Stattdessen stimmten die Abgeordneten für einen überarbeiteten Gesetzesentwurf der Entscheidungslösung. Das bedeutet: Organe dürfen nur dann entnommen werden, wenn Sie dem zu Lebzeiten zugestimmt haben. Wenn keine Entscheidung von Ihnen vorliegt, werden Ihre Angehörigen gefragt. Die Bereitschaft, Organe zu spenden, soll dem Gesetz nach auch regelmäßiger erfragt werden. Derzeit befindet sich ein digitales Organspende-Register im Aufbau.
Organspende Pro und Contra – unsere Entscheidungshilfe
Den meisten Menschen fällt es nicht leicht, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Die Gründe dafür können vielfältig sein: Wissen die Ärzte genau, ob ich wirklich tot bin? Was würde meine trauernde Familie dazu sagen? Wer entscheidet für mich, wenn ich es nicht mehr kann? Lässt sich die Organspende mit meinem Glauben vereinbaren?
Dabei können wir helfen. Die Entscheidungshilfe der AOK Rheinland/Hamburg bündelt alle wichtigen Informationen zum Thema und hilft Ihnen beim Abwägen der Argumente.
An der Organspende-Hotline von Clarimedis bekommen Sie Antworten auf all Ihre medizinischen Fragen zum Thema. Telefonnummer: 0800 0 326 327.
Der Organspendeausweis
Haben Sie eine Entscheidung getroffen, halten Sie diese am besten in einem Organspendeausweis fest. Darin dokumentieren Sie, ob Sie
alle Organe spenden möchten,
nur bestimme Organe spenden möchten,
bestimmte Organe von der Spende ausschließen möchten oder
Wenn Sie ein Ausweiskärtchen bevorzugen, nutzen Sie am besten unser Bestellformular. Geben Sie einfach Ihre persönlichen Daten ein und wir schicken Ihnen einen Organspendeausweis direkt nach Hause – bequemer geht es wirklich nicht!
Was passiert, wenn ich meine Meinung ändere?
Wer seine Zustimmung zur Organspende einmal gegeben hat, ist natürlich nicht für immer daran gebunden. Wenn Sie Ihre Meinung ändern, können Sie Ihren Wunsch in einem neuen Spenderausweis dokumentieren. Dort dokumentieren Sie Ihren Widerspruch. Den alten Ausweis zerreißen und entsorgen Sie im Anschluss einfach.
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