
Die Mehrheit der Deutschen steht der Organspende positiv gegenüber, doch nur jeder Zweite fühlt sich ausreichend über das Thema informiert. Deshalb ist es wichtig, sich ausführlich mit der Problematik – und gegebenenfalls auch mit seinen Ängsten – auseinanderzusetzen. Im Interview mit vigo Online beantwortet Dr. Maik Irmisch vom ServiceCenter AOK-Clarimedis die wichtigsten Fragen zum Thema Organspende.

Der Experte zum Thema
Dr. Maik Irmisch
Facharzt für Innere Medizin
ServiceCenter AOK-Clarimedis
Ab welchem Alter kann man Organe spenden?


Redaktion
Ab dem 16. Lebensjahr kann man seinen Willen zur Organspende mit einem Ausweis dokumentieren. Wer sich gegen eine Organentnahme ausspricht, kann dies schon ab dem 14. Lebensjahr tun. Minderjährige brauchen dafür nicht die Erlaubnis der Eltern.
Nach oben gibt es keine feststehende Altersgrenze. Wichtig ist allein der Zustand der Organe, der wiederum nicht nur vom Alter der Person abhängt. Medizinische Tests nach dem Tode entscheiden darüber, ob ein Organ transplantiert werden kann oder nicht.

Dr. Maik Irmisch

Muss ich mich vorab untersuchen lassen?


Redaktion
Für das Erstellen eines Organspendeausweises ist keine medizinische Untersuchung notwendig. Schließlich kann sich der gesundheitliche Zustand eines Menschen im Lauf der Zeit ändern und entspricht dann nicht mehr dem zum Zeitpunkt der Unterschrift. Der Zustand der Organe wird von den Medizinern überprüft, sobald sich im Todesfall die Frage einer Organentnahme stellt.
Ausgeschlossen wird eine Organentnahme beispielsweise bei einer bestehenden Krebserkrankung oder bestimmten Infektionserkrankungen wie zum Beispiel einem positiven HIV-Befund.

Dr. Maik Irmisch

Unter welchen Voraussetzungen findet eine Organspende überhaupt statt?


Redaktion
Grundsätzlich muss zwischen der Lebendspende und der sogenannten postmortalen Organspende unterschieden werden.
Eine Lebendspende, bei der eine Niere oder ein Teil der Leber verpflanzt wird, kann, so regelt es das Transplantationsgesetz, nur unter Verwandten ersten und zweiten Grades (Eltern, Geschwister, Ehepartner) oder unter Menschen, die sich persönlich sehr nahe stehen, erfolgen. Außerdem wird durch eine Gutachterkommission überprüft, ob die Spende freiwillig und ohne finanzielle Interessen erfolgt und ob das Operationsrisiko für den Spender vertretbar ist.
Das Transplantationsgesetz gilt auch für die postmortale Organspende. Nach dem Tod können Organe nur unter zwei Bedingungen entnommen werden: 1. Der Hirntod des Spenders wurde entsprechend der Richtlinien der Bundesärztekammern von zwei Ärzten festgestellt. 2. Der Betroffene hat seine Zustimmung schriftlich dokumentiert bzw. seine Angehörigen stimmen einer Organspende zu, wenn sie annehmen, dass er ebenso entscheiden würde.
Übrigens: Tatsächlich kommen nur wenige Verstorbene als Organspender in Frage. Denn nur, wenn die Gehirnfunktionen eines Menschen bereits erloschen sind (Hirntod-Diagnostik) bevor der Herzstillstand einsetzt, und das Herz-Kreislauf-System dann künstlich aufrechterhalten wird, kommt eine Organentnahme in Betracht.

Dr. Maik Irmisch

Was passiert, wenn ich meine Meinung ändere?


Redaktion
Wer seine Zustimmung zur Organspende einmal gegeben hat, ist natürlich nicht für immer daran gebunden. Ändert er seine Meinung, kann er seinen Wunsch in einem neuen Spenderausweis dokumentieren, indem er sich dort ausdrücklich gegen eine Organentnahme ausspricht. Den alten Ausweis kann er dann einfach zerreißen und entsorgen.

Dr. Maik Irmisch


Entscheidungshilfe
Organe spenden – ja oder nein?
Organspende: Der Ausweis
Interview mit Prof. Eckhard Nagel. Prof. Nagel ist Ärztlicher Ihnenektor des Universitätsklinikums Essen und Mitglied des Deutschen Ethikrates.
Ihnen hat das Video gefallen? Weitere Videos finden Sie im Youtube-Kanal der AOK Rheinland/Hamburg.
Letzte Änderung: 29.05.2020
Einwilligungserklärung für die Nutzung der Social Media Plugins
Für die Nutzung von Social-Media Dienstangeboten diverser Unternehmen stellen wir Ihnen Social-Media-Plug-ins zur Verfügung. Diese werden in einem Zwei-Klick-Verfahren auf den Online-Angeboten der AOK eingebunden.
Die AOK erfasst selbst keinerlei personenbezogene Daten oder Informationen über deren Nutzung mittels der Social-Media-Plug-ins.
Über diese Plug-ins können jedoch Daten, auch personenbezogene Daten, an die US-amerikanischen Diensteanbieter gesendet und gegebenenfalls von diesen genutzt werden. Das hier eingesetzte Verfahren sorgt dafür, dass zunächst keine personenbezogenen Daten an die Anbieter der einzelnen Social-Media-Plug-ins weitergegeben werden, wenn Sie unser Online-Angebot nutzen. Erst wenn Sie eines der Social-Media-Plug-ins anklicken, können Daten an die Dienstanbieter übertragen und durch diese gespeichert bzw. verarbeitet werden.