Einwilligungserklärung für die Nutzung der Social Media Plugins
Für die Nutzung von Social-Media Dienstangeboten diverser Unternehmen stellen wir Ihnen Social-Media-Plug-ins zur Verfügung. Diese werden in einem Zwei-Klick-Verfahren auf den Online-Angeboten der AOK eingebunden.
Die AOK erfasst selbst keinerlei personenbezogene Daten oder Informationen über deren Nutzung mittels der Social-Media-Plug-ins.
Über diese Plug-ins können jedoch Daten, auch personenbezogene Daten, an die US-amerikanischen Diensteanbieter gesendet und gegebenenfalls von diesen genutzt werden. Das hier eingesetzte Verfahren sorgt dafür, dass zunächst keine personenbezogenen Daten an die Anbieter der einzelnen Social-Media-Plug-ins weitergegeben werden, wenn Sie unser Online-Angebot nutzen. Erst wenn Sie eines der Social-Media-Plug-ins anklicken, können Daten an die Dienstanbieter übertragen und durch diese gespeichert bzw. verarbeitet werden.
Nicht nur Autofahrer sondern auch Radler müssen sich im Straßenverkehr an die geltenden Regeln halten. Es gibt sogar speziell für Radfahrer einige Vorschriften, die nicht jedem bekannt sind. Wie gut kennen Sie die Verkehrsregeln für das Zweirad? Der Test verrät es Ihnen.
Wie gut kennen Sie die Rad-Regeln?
Frage 1 von 8:
Was versteht man im „Radfahrer-Jargon“ unter einem Geisterfahrer?
Bitte beantworten Sie die Fragen, um fortzufahren!
Ganz schön mutig, dass Sie sich mit Ihrem Rad raus auf die Straße trauen! Frischen Sie Ihre Kenntnisse über die Verkehrsregeln für Radfahrer unbedingt auf – Ihrer Sicherheit zuliebe!
Im Großen und Ganzen wissen Sie, worauf es für Radfahrer im Straßenverkehr ankommt. Es würde Ihnen jedoch sicher gut tun, Ihre Kenntnisse wieder einmal aufzufrischen – Ihrer Sicherheit zuliebe!
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