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Amalgam war über Jahrzehnte eines der bekanntesten Füllmaterialien in der Zahnmedizin. Es wurde vor allem bei größeren Defekten im Seitenzahnbereich eingesetzt. Amalgam galt als besonders stabil, langlebig und belastbar. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Amalgam in der gesamten Europäischen Union weitestgehend verboten.
Der Grund für das Verbot ist der enthaltene Quecksilberanteil. Zwar konnten bei sachgemäßer Anwendung keine gesundheitlichen Schäden eindeutig nachgewiesen werden, doch das Vorsorgeprinzip steht im Vordergrund: Um die Umwelt zu entlasten und mögliche Gesundheitsrisiken langfristig auszuschließen, wurde die Nutzung – bis auf wenige Ausnahmen – eingestellt. Bereits seit Jahren war Amalgam für Schwangere, Stillende und Kinder unter 15 Jahren nicht mehr empfohlen worden.
Amalgam bestand aus einer Mischung aus Zinn, Silber, Kupfer und Quecksilber. In der Zahnarztpraxis wurde es zu einer formbaren Paste vermischt, in den Zahn eingebracht und ausgehärtet. Die Füllung war bereits nach kurzer Zeit belastbar und über viele Jahre hinweg haltbar.

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Vorteil (historisch): Amalgam war bruchfest, langlebig und kostengünstig – und hat sich über Jahrzehnte in der Zahnmedizin bewährt.
Nachteil: Die silber-schwarze Farbe galt als wenig ästhetisch. Zudem stand das enthaltene Quecksilber immer wieder in der Kritik.
Gut zu wissen: Bereits vorhandene Amalgamfüllungen müssen nicht vorsorglich entfernt werden.
Ein Austausch wird nur empfohlen, wenn medizinische Gründe vorliegen – etwa bei einer Allergie, einer Undichtigkeit oder bei nachgewiesener Nierenerkrankung.
Letzte Änderung: 04.09.2026
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