
Viele Patienten verunsichert die zunehmende Vermarktung privater Zusatzleistungen in den Arztpraxen. Wir sagen Ihnen, was Sie über sogenannte IGe-Leistungen wissen müssen.
Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, werden Diagnose- und Behandlungsmethoden genannt, die nicht zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Diese übernehmen grundsätzlich die Kosten nur für anerkannte, medizinisch notwendige Maßnahmen und Therapien. Dazu gehören IGeL ausdrücklich nicht. Es handelt sich hierbei um "Wunschleistungen", die von Patienten aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.
Einzelne dieser ärztlichen Zusatzleistungen sind durchaus nützlich, zum Beispiel eine reisemedizinische Beratung. Manche Angebote sind dagegen wissenschaftlich noch nicht ausreichend erforscht oder medizinisch umstritten. Patienten können aber nur selten den Nutzen oder die Notwendigkeit dieser Selbstzahlerangebote einschätzen. Hierbei sind sie auf den Rat und die Aufklärung durch den Arzt angewiesen.

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Wunschleistung
Bei einer IgeL handelt es sich unter Gesichtspunkten des Gebührenrechtes um eine privatärztliche Leistung, die über das Maß einer medizinisch notwendigen Versorgung hinausgeht. Das heißt, IgeL dürfen laut ärztlicher Gebührenordnung nur auf Verlangen des Patienten als sog. „Wunschleistung“ erbracht werden.
Weitere Informationen zu den Ige-Leistungen finden Sie auf diesen Webseiten
Igel-Check der Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung
IGeL-Ärger der Verbraucherzentrale NRW (inkl. Online-Beschwerdeformular)
Letzte Änderung: 21.07.2015
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