
Bei leichten bis mittleren Schmerzen, wenn der Schädel brummt oder der Zahn weh tut, ist der schnelle Griff zur Tablette auch ohne ärztlichen Rat gang und gäbe. Prinzipiell spricht nichts gegen die Einnahme rezeptfreier Mittel, solange die Anwendung kurzfristig (maximal drei Tage hintereinander) stattfindet und man der Schmerzursache auf den Grund geht.
Einige Schmerzmittel sind frei verkäuflich, also ohne Rezept erhältlich, einige werden nur vom Arzt verschrieben. Dies hängt mit der Wirkungsweise der Schmerzmittel zusammen. Bei Schmerzmitteln unterscheidet man grundsätzlich zwischen nicht-opioiden und opioiden Schmerzmitteln.
Nicht-opioide Schmerzmittel
Rezeptfreie, nicht-opioide Schmerzmittel
Zu den rezeptfreien, nicht-opioiden Schmerzmitteln zählen u. a. die nicht-steroidalen Antirheumatika (NSAR), wie ASS, Ibupfofen oder Diclofenac. Diese hemmen v. a. die Bildung von sogenannten Prostaglandinen, einer Gruppe von Gewebshormonen. Diese Hormone werden z. B. bei einer Entzündung übermäßig gebildet und verursachen dadurch Schmerzen. NSAR sind in der Lage, die Bildung dieser Hormone zu unterbinden. So wird also die Schmerzentstehung gehemmt – nicht wie bei den opioiden Schmermitteln das Schmerzempfinden. Auch Paracetamol ist rezeptfrei in der Apotheke zu bekommen, hat aber einen bis jetzt noch nicht eindeutig geklärten Wirkmechanismus.

Medikamente suchen
Der Arzneimittelnavigator hilft.
Rezeptpflichtige, nicht-opioide Schmerzmittel
Rezeptpflichtig sind u. a. Meloxicam und Piroxicam, die das gleiche Wirkspektrum wie die NSAR haben. Auch Metamizol gehört dazu, dessen Wirkungsmechanismus ebenfalls bis jetzt nicht geklärt ist.
Opioide Schmerzmittel
Opioide Schmerzmittel wie z. B. Morphin verändern über bestimmte Bindungsstellen im Gehirn und Rückenmark (Zentrales Nervensystem) unser Schmerzempfinden. Genauer gesagt wirken sie auf die Opioidrezeptoren, die an den Zellen unseres zentralen Nervensystems sitzen. Auf diese Weise setzen sie die Schmerzschwelle hinauf und dämpfen die Schmerzwahrnehmung im Gehirn. Alle Opioide sind verschreibungspflichtige und müssen je nach Sucht- bzw. Missbrauchspotential entweder in allen Konzentrationen (wie z.B. Morphin), ab einer bestimmten Konzentration (Tilidin mit Naloxon) oder aber überhaupt nicht (Tramadol) auf einem BtM-Rezept verordnet werden.
So entsteht ein Medikament
Letzte Änderung: 13.04.2016
Einwilligungserklärung für die Nutzung der Social Media Plugins
Für die Nutzung von Social-Media Dienstangeboten diverser Unternehmen stellen wir Ihnen Social-Media-Plug-ins zur Verfügung. Diese werden in einem Zwei-Klick-Verfahren auf den Online-Angeboten der AOK eingebunden.
Die AOK erfasst selbst keinerlei personenbezogene Daten oder Informationen über deren Nutzung mittels der Social-Media-Plug-ins.
Über diese Plug-ins können jedoch Daten, auch personenbezogene Daten, an die US-amerikanischen Diensteanbieter gesendet und gegebenenfalls von diesen genutzt werden. Das hier eingesetzte Verfahren sorgt dafür, dass zunächst keine personenbezogenen Daten an die Anbieter der einzelnen Social-Media-Plug-ins weitergegeben werden, wenn Sie unser Online-Angebot nutzen. Erst wenn Sie eines der Social-Media-Plug-ins anklicken, können Daten an die Dienstanbieter übertragen und durch diese gespeichert bzw. verarbeitet werden.