Nacht- und Wechselschichten können ganz schön kräftezehrend sein. Wie soll da noch die Work-Life-Balance gelingen? Wir informieren über die Tücken und Belastungen der Schichtarbeit. Außerdem haben wir einige Tipps für Sie, wie Ihnen trotz unüblicher Dienstzeiten ein ausgefülltes Privatleben mit Sozialkontakten, Zeit für Hobbys und Familie gelingen kann.
Das richtige Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben zu finden, fällt den meisten Menschen nicht leicht. Es erfordert ein großes Maß an Organisation und Selbstdisziplin, nach Feierabend noch ausreichend Freiräume für Familie, Freunde, Sport und die eigenen Hobbys zu schaffen. Für Schichtarbeiter ist die Work-Life-Balance eine besonders große Herausforderung.
„Diejenigen, die in Nacht- oder Wechselschichten arbeiten, leben oft entgegen dem natürlichen Biorhythmus“, weiß Claudia Püttmann, Fachärztin für Allgemeinmedizin im ServiceCenter AOK-Clarimedis. „Unsere innere Uhr ist tagsüber auf Aktivität und nachts auf Ruhe programmiert. Dementsprechend steuert sie die Körperfunktionen wie Herzschlag, Stoffwechsel, Verdauung oder Atmung.“ Wer also nachts arbeitet, muss noch mehr auf seine Gesundheit achten, insbesondere auf ausreichend Schlaf, seine Ernährung und Bewegung.
Doch auch die Psyche kann in Stress geraten, wenn die Freizeit und das Gesellschaftsleben leiden. „Optimal ist es, wenn sich die knappe Zeit für das Hobby oder der Ausgleichssport mit Familie oder Freunden gemeinsam verbringen lässt. Das macht nicht nur fit, es stärkt gleichzeitig auch die Gemeinschaft“, empfiehlt die Ärztin. Die Arbeit gegen den Strom hat aber auch Vorteile: Nach einer Nachtschicht kann man etwa in Ruhe mit der Familie frühstücken. Und wer am nächsten Tag Spätschicht hat, kann auch in der Woche abends ein Konzert besuchen. Sie sehen: Wer die Vorzüge der Schichtarbeit für seine Work-Life-Balance bewusst auslebt, kann viel gewinnen. „Eine positive Einstellung zum Schichtdienst macht den Menschen ausgeglichener und somit auch gesünder“, so die Clarimedis-Expertin.
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Letzte Änderung: 10.05.2015
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