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Tipps für Eltern: Was tun, wenn der Nachwuchs trinkt?

ArtikelLesezeit: 2:00 min.
Zwei Freundinnen trinken zusammen ein Bier auf einem Fest

Bildnachweis: © istockphoto.com / bernardbodo

Alkohol auszuprobieren gehört für viele Jugendlichen zum Erwachsenwerden. Doch wo beginnt die Gefahr einer Abhängigkeit? Wir haben die wichtigsten Tipps für Eltern zusammengefasst.

Grundsätzlich gilt: Nicht jeder Jugendliche, der bei einer Party mal trinkt, ist gefährdet. Es gibt aber Indizien, bei denen Eltern aufmerksam werden sollten. Welche dies sind und was Eltern tun können, um ihrem Nachwuchs einen gesunden Umgang mit alkoholischen Getränken beizubringen, verraten unsere Tipps:

Je früher Sie als Eltern eingreifen, desto besser. Sprechen Sie das Thema Alkohol in der Familie an und klären Sie über die Gefahren auf.

  • Nehmen Sie eine eindeutige Haltung zum Thema Alkohol ein. Dazu gehört auch, sich selbstkritisch mit dem eigenen Alkoholkonsum auseinanderzusetzen. Sind Sie Ihrem Kind ein Vorbild in punkto Alkohol?
  • Aufmerksam werden sollten Sie, wenn Ihr Kind sich plötzlich abkapselt, den Freundeskreis wechselt oder oft traurig ist. Wenn Jugendliche Alkohol trinken, um ihre Ängste oder Sorgen zu betäuben, droht die Gefahr ein Teufelskreis.
  • Bleiben Sie mit Ihrem Kind im Kontakt, auch wenn Sie den Eindruck haben, dass es Ihnen nicht mehr zuhört. Sprechen Sie etwaige Sorgen direkt an.
  • Unterstützen Sie Ihr Kind in der schwierigen Phase des Erwachsenwerdens. Geben Sie ihm die Anerkennung und das Lob, das es braucht.
  • Setzen Sie klare Grenzen und treffen Sie verbindliche Absprachen. Der Austausch mit anderen Eltern kann hilfreich sein.
Junge und Mädchen begrüßen sich auf dem Schulhof mit abklatschen.

Power statt Promille

Alkohololprävention an Schulen.

Anlaufstellen für Eltern

Hilfe gibt es bei den örtlichen Sucht- oder Jugendberatungsstellen. Außerdem informieren die Deutsche Hauptstelle gegen Suchtgefahren (02381 90150) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (0221 892031) über Beratungsangebote.


Letzte Änderung: 17.01.2019