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Was kann ich außer einer Symptomlinderung noch gegen Heuschnupfen tun?

Frage der WocheLesezeit: 1:00 min.
Frau liegt auf einer Blumenwiese

Bildnachweis: © istockphoto.com / Yuricazac

Unsere Clarimedis-Experten nehmen jedes Jahr bis zu einer halben Million Anrufe entgegen. Häufig gestellte Gesundheitsfragen beantwortet das Expertenteam in unserer Rubrik „Frage der Woche“.

Diese Woche: Was kann ich außer einer Symptomlinderung noch gegen Heuschnupfen tun?

Expertenbild

Der Experte zum Thema

Dr. Maik Irmisch

Facharzt für Innere Medizin
ServiceCenter AOK-Clarimedis

Ein Drittel der Bevölkerung leidet im Frühjahr an Allergien. Allein vom lästigen Heuschnupfen sind 16 Prozent der Bevölkerung betroffen. Leider wächst die Anzahl der Allergiker stetig, denn eine familiäre Veranlagung wird vererbt. Außerdem werden die Pollen in Deutschland immer aggressiver.

40 Prozent der Patienten mit allergischem Schnupfen entwickeln im Laufe der Zeit ein Asthma bronchiale. Man spricht dann vom Etagenwechsel. Da Vorbeugung grundsätzlich besser ist als die Bekämpfung der Symptome, raten Experten zu einer rechtzeitigen Therapie.

Ärztin zieht eine Spritze auf

Hyposensibilisierung

Eine AOK-Leistung für Allergiker.

Eine Kurzzeit-Hyposensibilisierung ist bis zu einem Monat vor Auftreten der jeweiligen Pollen möglich. Besonders hilfreich ist sie für Hasel- und Erlenpollenallergiker. Prinzipiell ist aber auch die übliche Hyposensibilisierung möglich. Die Dosis der Spritzen mit dem verdünnten Allergen wird dabei regelmäßig gesteigert, bis die Erhaltungsdosis erreicht ist. Die Fortführung erfolgt dann in regelmäßigen Abständen von vier bis sechs Wochen, bis sich das Immunsystem an das Allergen gewöhnt hat.


AOK-Clarimedis – medizinische Informationen am Telefon: 0800 1 265 265

Fragen rund um Erkrankungen, Diagnosen und Therapien beantwortet AOK-Clarimedis an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden täglich unter 0800 1 265 265. Ein fachärztliches Team und medizinische Expertinnen und Experten stehen für AOK-Kunden kostenfrei und exklusiv zur Verfügung.

Letzte Änderung: 11.05.2014