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Teilnahmebedingungen

AKTION der AOK Rheinland/Hamburg

Im Rahmen der Online-Bewerbung für die #Durchstarter-Kampagne der AOK Rheinland/Hamburg können sich Interessierte für eine aktive Teilnahme an einem Workshop mit Life-Coach Felix Klemme bewerben. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erkennen die Teilnehmer die nachstehenden Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzhinweise an.

  • Der Teilnahmeschluss ist der 29.02.2020.
  • Die Workshops finden jeweils ganztägig (ca. sechs Stunden) in fünf Städten Deutschlands in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln oder in der Hansestadt Hamburg im Zeitraum von Oktober 2019 bis Februar 2020 statt.
  • Teilnahmeberechtigt sind natürliche volljährige Personen mit Wohnsitz im Bezirk Rheinland oder in Hamburg. Insoweit behält sich der Veranstalter die Abfolge des Alters vor. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel setzt die Angabe von wahrheitsgemäßen Daten voraus, die den tatsächlichen Daten des Teilnehmers entsprechen. Falsche Angaben können zum Ausschluss vom Gewinnspiel und vom möglichen Gewinn führen. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich.
  • Auch Personen, die nicht bei der AOK Rheinland/Hamburg versichert sind, können sich für die #GanzGesund-Workshops bewerben. Voraussetzung ist der Wohnsitz in den Regierungsbezirken Düsseldorf beziehungsweise Köln oder in der Hansestadt Hamburg.
  • Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der AOK Rheinland/Hamburg.
  • Eine Teilnahme an der #Durchstarter-Kampagne setzt eine zutreffende und vollständig ausgefüllte Bewerbung voraus.
  • Es besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme an den #GanzGesund-Workshops. Die Auswahl der Teilnehmer obliegt der AOK Rheinland/Hamburg.
  • Die im Rahmen der Workshops erfassten persönlichen Daten werden, sofern nicht auch in die Speicherung und Nutzung zu vertrieblichen Zwecken eingewilligt wurde, lediglich zur Durchführung der Aktion und der Workshops verwendet.
  • Die für die Teilnahme an einem Workshop gespeicherten Daten werden nach Abschluss des Workshops oder bei Widerruf der Teilnahme gelöscht beziehungsweise nur noch in anonymisierter Form für Auswertungszwecke genutzt. Ausgenommen sind die Fälle, in denen der Teilnehmer seine Einwilligung zur vertrieblichen Nutzung seiner Daten erteilt.
  • Alle Personen, die die Workshops durchführen, unterliegen der Schweigepflicht und sind zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet.
  • Im Falle einer Veranstaltungsteilnahme ist den Anweisungen der verantwortlichen Experten vor Ort und im Rahmen der Vorbereitungen Folge zu leisten.
  • Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Services, automatisierte Massenteilnahmeverfahren Dritter oder sonstige Manipulationen sind nicht gestattet.
  • Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die AOK Rheinland/Hamburg das Recht vor, den Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
  • Die Gewinner der #Durchstarter-Kampagne werden telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt. Sofern nicht auch in die Speicherung und Nutzung zu vertrieblichen Zwecken eingewilligt wurde, wird Ihre Telefonnummer im Bewerbungsformular ausschließlich zu diesem Zweck genutzt.
  • Die Gewinner werden bis acht Tage vor dem Workshoptermin und innerhalb von zehn Tagen nach Bewerbungsschluss benachrichtigt und müssen aus organisatorischen Gründen innerhalb von 24 Stunden nach Benachrichtigung ihre Teilnahme verbindlich bestätigen. Es wird darauf hingewiesen, auch den SPAM-Ordner des eigenen E-Mail-Postfachs zu prüfen. Nach zwei erfolglosen Kontaktversuchen verfällt der Gewinnanspruch.

Preise / Gewinne

  • Hauptgewinn der #Durchstarter-Kampagne ist die Teilnahme an einem ganztägigen Workshop mit Felix Klemme.
  • Unter allen Bewerbern werden jeweils 25 Teilnehmer pro Workshop in fünf Städten Deutschlands aus den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln oder aus der Hansestadt Hamburg im Zeitraum von Oktober 2019 bis Ende Februar 2020 ausgewählt. Die Zuordnung der Teilnehmer zu den #GanzGesund-Workshops erfolgt durch die AOK Rheinland/Hamburg und ist bindend. Berücksichtigung finden sowohl Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg als auch Fremdversicherte.
  • Eine Teilnahme setzt voraus, dass die Daten aus diesem Grund und nur für diesen Zweck an die Experten weitergegeben werden. Sobald Dritte mit der Bereitstellung und Abwicklung von Service-Angeboten beauftragt sind, sind diese vertraglich zur Einhaltung des Datengeheimnisses der AOK Rheinland/Hamburg verpflichtet.
  • Die AOK Rheinland/Hamburg ist berechtigt, Zeitpunkt und Ort der Workshops anzupassen.
  • Die Kosten der Anreise sind nicht Bestandteil des Gewinns und müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden.
  • Die AOK Rheinland/Hamburg behält sich das Recht vor, weitere Preisausschüttungen vorzunehmen oder den Teilnahmezeitraum zu verlängern.
  • Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar und nicht auszahlbar.
  • Die Teilnahme an den Workshops ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen oder beendet werden.
  • Durch Widerruf der Teilnahme tritt der Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel zurück.

Sonstiges

  • Aus Vereinfachungsgründen wurden die Teilnahmebedingungen in männlicher Form verfasst. Selbstverständlich sollen jedoch ebenso sowohl Frauen als auch Diverse angesprochen werden, da die gewählte Form lediglich der besseren Lesbarkeit geschuldet ist.
  • Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
  • Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
  • Die AOK Rheinland/Hamburg behält sich vor, die auf dieser Website enthaltenen Inhalte und Informationen sowie diese Teilnahmebedingungen an veränderte rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen.
  • Die AOK Rheinland/Hamburg behält sich vor, die Aktion bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Manipulation oder Fehler in der Anwendung) zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Urheber & Persönlichkeitsrechte

Alle Teilnehmer der Workshops räumen der AOK Rheinland/Hamburg das räumlich und zeitlich unbeschränkte sowie inhaltlich auf den Wettbewerb beschränkte einfache Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung aller im Rahmen der Aktion entstandenen Fotos und Videos auf elektronischen, digitalen und auch interaktiven Datenträgern ein, sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet und das Vorführungsrecht. Hierzu gehört auch die Veröffentlichung auf anderen Internet-Plattformen insbesondere in sozialen Netzwerken, wie z. B. Facebook oder YouTube sowie in den Printmedien der AOK Rheinland/Hamburg. Die Nutzungseinräumung erfolgt unentgeltlich. Der Veranstalter ist berechtigt, die vorstehend genannten Rechte weiteren Dritten einzuräumen.

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