Die Klassiker der Ersten Hilfe sind die Stabile Seitenlage und Herz-Lungen-Wiederbelebung. Allerdings sind es nicht immer Situationen mit Bewusstlosigkeit oder Atemstillstand, die Erste Hilfe erfordern. In unserer Übersicht erfahren Sie, wie sie bei Notsituationen wie etwa einem allergischen Schock, Knochenbrüchen oder Verbrennungen reagieren können. Der Grundsatz der Ersten Hilfe ist: alles ist besser, als nichts zu tun. Deshalb haben Sie zwar die Pflicht, zu helfen – sind aber auch durch besondere Rechte geschützt. Wussten Sie, dass sich einige Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Kindern unterscheiden?
Einwilligungserklärung für die Nutzung der Social Media Plugins
Für die Nutzung von Social-Media Dienstangeboten diverser Unternehmen stellen wir Ihnen Social-Media-Plug-ins zur Verfügung. Diese werden in einem Zwei-Klick-Verfahren auf den Online-Angeboten der AOK eingebunden.
Die AOK erfasst selbst keinerlei personenbezogene Daten oder Informationen über deren Nutzung mittels der Social-Media-Plug-ins.
Über diese Plug-ins können jedoch Daten, auch personenbezogene Daten, an die US-amerikanischen Diensteanbieter gesendet und gegebenenfalls von diesen genutzt werden. Das hier eingesetzte Verfahren sorgt dafür, dass zunächst keine personenbezogenen Daten an die Anbieter der einzelnen Social-Media-Plug-ins weitergegeben werden, wenn Sie unser Online-Angebot nutzen. Erst wenn Sie eines der Social-Media-Plug-ins anklicken, können Daten an die Dienstanbieter übertragen und durch diese gespeichert bzw. verarbeitet werden.