Paar beim Rechtsanwalt.

Ihr Recht als Patient

Kaum ein Versicherter kennt seine Rechte als Patient. Diese Tatsache nehmen wir zum Anlass, Sie über die ärztliche Schweigepflicht, Ihr Recht auf Information und Ihre Ansprüche während eines Aufenthalts im Krankenhaus aufzuklären.

Haben Sie sich schon einmal Gedanken über Ihre Patientenrechte gemacht? Nur wer seine Rechte kennt, kann diese einfordern und sich gegenüber Ärzten durchsetzen. Dazu gehören auch das Recht auf Beratung und auf Einsicht in die Krankenunterlagen. So kann jeder Patient eine Kopie seiner Krankenakte fordern.

vigo online informiert Sie auf diesen Seiten über die wichtigsten Patientenrechte – und über Ihre Pflichten. Denn ebenso wie der Arzt an seine Schweigepflicht gebunden ist, muss der Patient bei der Behandlung mitwirken. Er darf dem Arzt zum Beispiel keine Vorerkrankungen verschweigen und sollte die ihm verordneten Medikamente stets wie abgesprochen einnehmen.

Serviceteam "Ärztliche Behandlungsfehler"

Haben Sie den Verdacht, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein? Das Experten-Team der AOK Rheinland/Hamburg berät und unterstützt Sie:
Telefon (0211) 8791 - 1124

Ärztliche Schweigepflicht: Das bleibt unter uns!

Behandlungsfehler – die AOK hilft

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Wenn der Verdacht besteht, dass beim Arzt oder im Krankenhaus etwas schief gelaufen ist, hilft das AOK-Serviceteam.

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